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Pierre Cérésole, Vivre
sa vérité
(Neuchâtel, La Baconnière,
1950, p. 194)
Bräuche der Schweizerischen Religiösen Gesellschaft der
Freunde (Quäker)
Grundlagen
In der Gesellschaft der Freunde ist jedermann entsprechend
seiner inneren Beziehung zum Schöpfer frei, das innere Licht,
das seinem Leben die Richtung gibt, auf seine Art zu finden. Der
Glaube an das innere Licht in jedem Menschen begründet die
Form der Andacht, die Quäkerzeugnisse und den menschlichen
Kontakt unter den Freunden. Die Quäker kennen keine Dogmen
und keine festgelegten Glaubensformen. In diesem Sinn sind die Bräuche
als wertvolle Empfehlungen zu verstehen. Sie können aber jeder
konkreten Situation angepasst werden.
1. Die Andacht
Die Andacht ist das wesentliche Element des religiösen
Lebens der Gesellschaft. Dies geschieht in der stillen Besinnung,
in welcher die Teilnehmer versuchen, auf die Stimme Gottes zu hören.
Wenn möglich setzen sich die Freunde im Kreis zusammen. Jedes
Mitglied ist im gleichen Masse verantwortlich für die Andacht,
sei es in gesammelter Stille oder im gesprochenen Wort, das aus
dem Schweigen herauswächst und in die Stille zurückführt.
Die lebendige Kraft der Quäker Andacht liegt in der gemeinsamen
Erfahrung des göttlichen Geistes.
Am Schluss der Andacht reichen sich die Freunde die Hände als
Ausdruck der gewonnenen Gemeinschaft.
Die Andacht ist für alle offen. Es ist zu empfehlen,
die Andachtszeiten von Zeit zu Zeit der Oeffentlichkeit bekannt
zu geben.
2. Aufnahme der Mitglieder
Es soll das Anliegen aller Freunde sein, Besucher
unserer Andacht im Geiste der Offenheit und Liebe aufzunehmen. Regelmässige
Teilnehmer sollen mit unseren Bräuchen und mit der Verantwortung,
die eine Zugehörigkeit zur Gesellschaft in sich schliesst,
vertraut gemacht werden.
"Freunde der Freunde" sind Personen welche das Quäkertum,
seinen Glauben und seine Bräuche näher kennen lernen möchten,
aber noch nicht bereit sind, der Gesellschaft beizutreten.
Wenn nach einer gewissen Zeit im "Freund der Freunde"
der Wunsch gereift ist, in die Gesellschaft aufgenommen zu werden,
so teilt er/sie diesen Wunsch schriftlich dem Clerk der Ortsgruppe
mit. Die Ortsgruppe bestimmt zwei Freunde, mit denen er/sie sich
aussprechen kann. Im Verlauf des Gesprächs versichern sich
die zwei Freunde, dass die beitrittswillige Person die enge Verbindung
zwischen dem Quäkerglauben und der Art wie wir unser Leben
gestalten, erkannt hat und sich der Tragweite seines /ihres Entschlusses
bewusst ist. Auf Grund des Berichtes dieser beiden Freunde beschliesst
die Ortsgruppe über die Aufnahme oder die Nicht-Aufnahme. Ein
Bericht über die Aufnahme wird an alle Ortsgruppen gesandt,
und auf der nächsten Jahresversammlung wird das neue Mitglied
begrüsst.
Eine Person, die Mitglied werden möchte , kann gebeten werden,
noch etwas zuzuwarten, um ihre Kenntnis des Quäkertums zu vertiefen
und um sich zu vergewissern, dass sie in der Lage ist, den Teil
der Verantwortung zu übernehmen, der einem Mitglied der Quäkergruppe
zukommt.
"Die Freunde der Freunde" sind eingeladen, am Leben der
Gruppe nach Möglichkeit teilzunehmen und mitzuwirken.
3. Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe zu
einer anderen Gruppe
Wünscht ein Mitglied in eine andere Gruppe überzutreten,
so informiert sie/er die Clerks beider Gruppen. Wenn die neue Gruppe
diesem Uebertritt zugestimmt hat, informiert das Mitglied seine
ursprüngliche Gruppe schriftlich und sendet eine Kopie dieses
Schreibens an die Clerks der Jahresversammlung und an den Verantwortlichen
der Mitgliederliste.
Wechselt ein Mitglied von einer ausländischen
Gruppe in die Schweiz, übergibt es ein Empfehlungsschreiben
seiner Herkunftsgruppe an die jeweilige schweizer Gruppe. Die oben
genannten Formalitäten gelten auch in solchen Fällen.
4. Austritt eines Mitglieds
Möchte ein Mitglied aus der Gesellschaft austreten,
teilt es dies schriftlich dem Clerk seiner Gruppe mit oder dem/den
JV-Clerks, wenn es keiner Ortsgruppe angehört. Sind die angeführten
Austrittsgründe nicht klar, organisieren die Gruppe oder der/die
JV-Clerks den Besuch von zwei Freunden bei der austrittswilligen
Person, um die Gründe besser zu verstehen, damit auf keiner
Seite ungute Gefühle zurückbleiben.
5. Ausschluss eines Mitglieds
Es ist möglich, dass eine Gruppe nach langen
Erwägungen und intensivem Beten den Beschluss fasst, sich von
einem Mitglied zu trennen. Dieser Schritt sollte nur erfolgen, wenn
es nach mehreren Gesprächen der Gruppe mit dem/der Freund/in
zu keiner Klärung gekommen ist.
Als erstes wählen die Gruppe und das Mitglied zusammen ein
Komitee von zwei oder drei Freunden, aus der Gruppe oder von auswärts,
das nach einem Gespräch mit dem/der Auszuschliessenden entscheidet,
ob die Gründe der Gruppe berechtigt sind. Das Komitee orientiert
die Gruppe und das Mitglied schriftlich über seinen Beschluss.
Falls die Gruppe danach den Ausschluss immer noch vornehmen will,
wird dies in einem Protokoll festgehalten, das dem Mitglied, dem/den
Clerk/s der Gesellschaft und dem/der Verantwortlichen für die
Mitgliederliste in einer Kopie zugestellt wird.
Wenn der/die ausgeschlossene Freund/in den Beschluss der lokalen
Gruppe nicht akzeptiert, kann er/sie ihn bei der Jahresversammlung
anfechten, die dann das weitere Vorgehen bestimmt.
6. Die Mitglieder
Die Mitglieder der Ortsgruppen nehmen so regelmässig
wie möglich an den Andachten und Aktivitäten der Gruppe
teil und sind bereit, gewisse Aufgaben zu übernehmen. Sie tragen
nach besten Kräften zum Leben und Zusammenhalt in der Gruppe
bei.
Die Mitglieder pflegen den Kontakt untereinander, besonders auch
mit denjenigen, die isoliert oder nicht mehr beweglich sind.
Es wird erwartet, dass Mitglieder der Schweizerischen Jahresversammlung,
die in ihren Ortsgruppen zur Andacht und zu gelegentlichen Veranstaltungen
zusammenkommen, jederzeit die Verbundenheit mit Freunden ((Quäkern)
im Land und im Ausland pflegen und fördern.
7. Die Ortsgruppen
Der Clerk der Ortsgruppe fühlt sich für
das Gelingen der Andacht verantwortlich. Er/sie führt neue
Teilnehmer ein und pflegt den persönlichen Kontakt mit den
Gruppenmitgliedern.
Die gemeinsame Lektüre der für die Quäker gestellten
"Fragen" (Queries) wird den Gruppen zur Förderung
des geistigen Lebens empfohlen.
Sind Kinder in der Gruppe, bemühen sich die Mitglieder verschiedene
Aktivitäten für diese zu organisieren (z.B., Sonntagsschule,
Unterhaltung, Freizeitbeschäftigung). Die Kinder nehmen kurze
Zeit an den stillen Andachten teil.
Für Jugendliche helfen spezielle Programme während der
Jahresversammlung oder in regionalen Gruppen, sie in das Leben der
Gesellschaft einzubinden.
Die Förderung der geistigen Entwicklung der Kinder und ihre(r)
Einführung in die Gedankenwelt der Quäker ist vor allem
Aufgabe der Eltern.
Die Ortsgruppen treffen sich regelmässig um die Bindung unter
den Mitgliedern der verschiedenen Gruppen zu stärken und unser
spirituelles Wachstum zu fördern. Zum gegenseitigen Gedankenaustausch
findet im Herbst ein eintägiges Treffen der deutschsprachigen
Gruppen statt, mit einer kurzen Einführung in ein Thema und
anschliessendem Gespräch. Wir pflegen auch den Brauch einmal
in Jahr über ein verlängertes Wochenende zu einer Retraite
zusammenzukommen. Wir unterstützen ferner die Abhaltung eines
Grenztreffens mit Freunden aus benachbarten Jahresversammlungen
(Deutschland, Frankreich).
8. Geschäftssitzung
Es gibt drei Geschäftssitzungen pro Jahr. Sie
werden von dem Clerk der Jahresversammlung (JV-Clerk) geführt.
Die erste, deren wichtigste Aufgabe die Vorbereitung der darauf
folgenden JV ist, findet vor Ostern statt, die zweite während
der JV an Pfingsten, und die dritte im Herbst, oft "Herbstgeschäftssitzung"
genannt, in der das Budget für das folgende Jahr festgelegt
wird.
Die Tagesordnung der Geschäftssitzungen sollen ungefähr
einen Monat vorher vom JV-Clerk an die Clerks der Ortsgruppen zur
Besprechung zugestellt werden. So kann die Aussprache and den Geschäftssitzungen
mit Sachkenntnis geführt werden.
In den Geschäftssitzungen werden alle Beschlüsse nach
Quäkerart gefasst. Diese Methode sucht nicht nur den Konsens,
sondern eine darüber hinausreichende Einigkeit. Während
einer Geschäftssitzung sind die Freunde wie in einer Andacht
still versammelt, und suchen bei jedem Traktand den Willen Gottes
zu ergründen. Nach den Beratungen der jeweiligen Traktanden
formuliert der Clerk einen Vorschlag im Geist der Versammlung, der
entweder von den Mitgliedern angenommen oder verändert wird.
Kommt es zu einem Beschluss, wird dieser schriftlich verfasst. Hat
aber nur ein einzelnes Mitglied Bedenken, so wird das jeweilige
Geschäft vertagt, und dies in den Minutes festgehalten, bis
die Mitglieder an einem späteren Zeitpunkt, vom Geist bewegt,
auf den richtigen Weg gelangen.
Zwischen den Geschäftssitzungen können dringende, aber
nicht grundlegende Geschäfte von dem JV-Clerk erledigt werden.
Wichtige Fragen müssen der Mitgliederversammlung vorgelegt
werden. Ist dies aus Zeitgründen nicht möglich, ist dazu
die Meinung der Ortsgruppen einzuholen.
9. Nominationen für bestimmte Aufgaben
Die Kandidaten für alle innerhalb der Gesellschaft
der Freunde zu erfüllenden Aufgaben werden durch das Nominierungskomitee
der Jahresversammlung (JV) vorgeschlagen. Diese Aufgaben sind für
eine Periode von drei Jahren zu übernehmen, und können
um weitere drei Jahre verlängert werden.
Das Nominierungskomitee ersucht alle Mitglieder um Vorschläge
für Kandidatinnen/Kandidaten für die zu besetzenden Posten.
Dabei werden insbesondere die Mitglieder der bestehenden Komitees
konsultiert. Die Vorschläge des Nominierungskomitees werden
der JV vorgelegt und von dieser akzeptiert oder abgelehnt.
Vorschläge für die Mitglieder des Nominierungskomitee
werden von einer durch die Geschäftssitzung der JV bestimmten
temporären Gruppe (Nennungskomitee) vorgenommen. Sie besteht
aus drei Personen, die nicht für das Nominierungskomitee gewählt
werden können.
10. Jahresbeitrag
Jedes Mitglied trägt seinen Teil der Verantwortung
für die materielle Unterstützung der Gesellschaft bei.
Diese Beiträge sollen nach Einkommen und Verpflichtungen, sowie
nach dem Bedarf der Gesellschaft bemessen werden.
Für die "Freunde der Freunde" ist der Beitrag freiwillig.
Die Mitglieder der Monatsversammlungen (Ortsgruppen) wie Genf bezahlen
ihren Beitrag an den Kassier der Gruppe.
Den Freunden der Zürich Gruppe, die ebenfalls über eigenes
Vermögen verfügt, wird empfohlen, ihren Jahresbeitrag
ebenfalls an den Kassier ihrer Gruppe zu bezahlen. Diese beiden
Gruppen überweisen jährlich eine angemessene Zahlung an
den Kassier der Schweizer Gesellschaft der Freunde.
Die Mitglieder anderer Gruppen, die nicht über
diese Möglichkeit verfügen, zahlen ihre Beiträge
direkt an den Kassier der Schweizer Gesellschaft der Freunde.
Die einzelnen Ortsgruppen können daneben ihre eigenen separaten
Kassen führen, um an Aktionen und Projekte beizutragen, die
ihnen besonders am Herzen liegen, wie auch zur allfälligen
Bezahlung ihres Versammlungsraumes.
11. Geburten, Trauungen, Todesfälle
Es ist Quäkerart, die Aufnahme eines neugeborenen
Kindes, eine Trauung oder eine Bestattung auf einfache Art im Rahmen
einer Andacht durchzuführen. Von allen drei Begebenheiten ist
eine Aufzeichnung in das Archiv der Ortsgruppe zu legen und eine
Kopie an den/die JV-Clerk(s) und den Registerführer zu senden.
Geburten: Eltern können ein neugeborenes Kind in eine
Andacht mitbringen. Sie bekunden damit die Absicht, das Kind mit
Gottes Hilfe in der Ueberzeugung der Quäker zu erziehen und
den Wunsch, dass die Freunde sie in dieser Absicht unterstützen.
Trauungen: Quäker-Trauungen finden in einer dazu einberufenen
besonderen Andacht einer Ortsgruppe statt. Vorausgesetzt ist, dass
beide Verlobten die Quäker genügend kennen und dass sie
sich der zivilen und religiösen Konsequenzen bewusst sind.
Mit dem Trauakt übernehmen die Freunde die Verpflichtung, sich
in der Zukunft um das Paar zu kümmern.
Einzelheiten der Trauung sollten im Voraus zwischen dem Brautpaar
und einem verantwortlichen Mitglied der Gruppe vereinbart werden.
Dieses Mitglied hat sich zu vergewissern, dass die zivile Trauung
des Paares stattgefunden hat. Für die Quäkertrauung ist
keine besondere Form vorgeschrieben, herkömmliche Abläufe
sind in der Quäker-Literatur beschrieben.
Bestattung: Zur Bestattung oder Kremation eines Verstorbenen,
der diese nach Quäkerart gewünscht hat, kann die Ortsgruppe
zu einer Quäkerandacht einladen und diese Andacht in der üblichen
Weise durchführen. Die Trauerandacht sollte zu einem Dankgottesdienst
für das Leben des Verstorbenen werden. Zu Beginn wird ein Verantwortlicher
die anwesenden Nichtquäker in die Art und Weise der stillen
Andacht einführen.
Wenn aber die Angehörigen eine Bestattung in der ortsüblichen
Art wünschen, nehmen die Freunde, die es wünschen, daran
teil. Die Gruppe kann zu einem späteren Zeitpunkt eine Gedenkandacht
organisieren.
12. Empfehlungsbrief (Travelling Minute)
Freunde, die ins Ausland reisen und dort Quäker
besuchen, können sich von ihrem Clerk ein kurzes Empfehlungsschreiben
ausstellen lassen, um die Verbundenheit der Freunde in aller Welt
zu bezeugen.
13. Die Quäkerzeugnisse
Die Erfahrung der Freunde zeigt, dass das Licht
sie zu einer bestimmten Haltung im Leben und dem zu folgenden Weg
führt. In diesem Sinne bezeugen wir den hohen Wert und unseren
Einsatz für Wahrheit, Gleichwertigkeit, Einfachheit und Frieden.
Dabei handelt es sich nicht um abstrakte Qualitäten, sondern
vielmehr erfahrbare Lebensprinzipien. Das ist, was wir unter den
Quäkerzeugnissen verstehen.
Die Freunde leben in Einfachheit, im Bewusstsein ihrer Verantwortung
gegenüber unserem Planeten, seiner Ressourcen und seiner Schönheit,
sowie gegenüber allen Menschen, die täglich um ein würdiges
Dasein kämpfen. Wir respektieren unsere Nächsten, nicht
wegen ihrer gesellschaftlichen Stellung, sondern wegen des göttlichen
Lichts in jedem Menschen. Ehrlich uns selber und anderen Menschen
gegenüber und ihnen deshalb mit Verständnis und Toleranz
begegnend, bezeugen wir unser Bemühen um einen gerechten und
echten Frieden.
Die Freunde vermeiden den Gebrauch von beruflichen und andern Titeln.
Im Gespräch und im Briefwechsel sprechen sie sich weder mit
"Frau" oder "Herr" an. Sie verwenden einfach
den Vor- und Familiennamen. Vor Gericht und bei offiziellen Anlässen
verlangen sie, vom Eid entbunden zu werden und dafür "ich
verspreche" gebrauchen zu dürfen. Sie beziehen sich dabei
auf das Wort Jesu: "Dein Ja sei Ja, und Dein Nein sei Nein",
und bezeugen damit, ihre Verpflichtung zur Wahrheit zu jeder Zeit
und bei jeder Gelegenheit.
14. Mitgliederregister
In diesem Register der Mitglieder sollen alle Freunde
und Freunde der Freunde mit Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer,
Faxnummer, und E-mail-Adresse (wenn vorhanden) aufgeführt sein.
Kinder, die provisorisch aufgenommen sind, werden auch aufgeführt.
Aenderungen des Wohnortes, Zivilstandes, Todesfall, Geburt von Kindern,
Wechsel der Ortsgruppe, Aufnahmen und Austritte sollen dem Registerführer
gemeldet werden. Periodisch wird ein Mitgliedverzeichnis zu Händen
der Mitglieder aufgestellt.
15. Entre-Amis
Dieses Nachrichtenblatt, das auf Deutsch und
Französisch herausgegeben wird, mit der Möglichkeit, auch
Artikel und Informationen in Englisch aufzunehmen, ist das Publikationsorgan
der Gesellschaft. Mindestens zweimal jährlich vermittelt es
Mitgliedern Informationen zur Jahresversammlung und über Ortsgruppen,
wie auch persönliche Nachrichten, Artikel, Diskussionspunkte,
u.s.w
***
Diese "Bräuche" möchten neue,
aber auch alte Freunde darauf hinweisen, welch traditionsreiche,
um die Wahrheit kämpfende Vergangenheit die religiöse
Gesellschaft der Freunde hat. Die Gesellschaft versucht indessen
regelmässig, ihre Strukturen neuen Entwicklungen anzupassen,
um ihrem eigentlichen Ziel immer näher zu kommen.
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